Der Vorstand vertritt den Verein durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter als gesetzliche Vertreter gerichtlich und außergerichtlich.
Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Jährlich scheidet das jeweils dienstälteste Vorstandsmitglied aus. Bei gleichem Dienstalter von Vorstandsmitgliedern entscheidet das Los. Ausscheidende Vorstandsmitglieder können wiedergewählt werden.
Der Vorstand ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Verwaltung aller Ämter. Der Vorstand und der durch den Beirat erweiterte Vorstand sind beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des die Vorstandssitzung leitenden Vorstandsmitgliedes den Ausschlag.